AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 145

Um die Risiken für die Umsetzung zu minimieren, die sich aus mangelnden Kenntnissen und mangelndem Fachwissen auf dem Markt ergeben, und um den Anbietern, insbesondere KMU, einschließlich Start-ups, und den benannten Stellen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die KI-on-Demand-Plattform, die Europäischen Zentren für digitale Innovation und die von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Unions- oder nationaler Ebene eingerichteten Prüf- und Versuchseinrichtungen zur Umsetzung dieser Verordnung beitragen. Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche können die KI-Plattform auf Abruf, die europäischen digitalen Innovationszentren und die Prüf- und Versuchseinrichtungen insbesondere technische und wissenschaftliche Unterstützung für Anbieter und benannte Stellen leisten.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 16: Pflichten der Anbieter von KI-Systemen mit hohem Risiko

Artikel 31: Anforderungen an die benannten Stellen

Artikel 57: Regulierungssandkästen für KI

Artikel 58: Detaillierte Vorkehrungen für KI-Regulierungssandkästen und deren Funktionsweise

Artikel 59: Weiterverarbeitung personenbezogener Daten für die Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse in der KI-Regulierungssandbox

Artikel 60: Erprobung von KI-Systemen mit hohem Risiko unter realen Bedingungen außerhalb der Sandkästen der KI-Regulierungsbehörden

Artikel 61: Einwilligung nach Inkenntnissetzung in die Teilnahme an Tests unter realen Bedingungen außerhalb von Sandkästen der KI-Regulierung

Artikel 62: Maßnahmen für Anbieter und Verleiher, insbesondere für KMU, einschließlich Start-Ups

Artikel 63: Ausnahmeregelungen für bestimmte Marktteilnehmer

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