Erwägungsgrund 145
Um die Risiken für die Umsetzung zu minimieren, die sich aus mangelnden Kenntnissen und mangelndem Fachwissen auf dem Markt ergeben, und um den Anbietern, insbesondere KMU, einschließlich Start-ups, und den benannten Stellen die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die KI-on-Demand-Plattform, die Europäischen Zentren für digitale Innovation und die von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Unions- oder nationaler Ebene eingerichteten Prüf- und Versuchseinrichtungen zur Umsetzung dieser Verordnung beitragen. Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche können die KI-Plattform auf Abruf, die europäischen digitalen Innovationszentren und die Prüf- und Versuchseinrichtungen insbesondere technische und wissenschaftliche Unterstützung für Anbieter und benannte Stellen leisten.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 16: Pflichten der Anbieter von KI-Systemen mit hohem Risiko
Artikel 31: Anforderungen an die benannten Stellen
Artikel 57: Regulierungssandkästen für KI
Artikel 58: Detaillierte Vorkehrungen für KI-Regulierungssandkästen und deren Funktionsweise
Artikel 62: Maßnahmen für Anbieter und Verleiher, insbesondere für KMU, einschließlich Start-Ups
Artikel 63: Ausnahmeregelungen für bestimmte Marktteilnehmer