Erwägungsgrund 30
Biometrische Kategorisierungssysteme, die sich auf biometrische Daten natürlicher Personen, wie das Gesicht oder den Fingerabdruck einer Person, stützen, um Rückschlüsse auf die politische Meinung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Rasse, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person zu ziehen, sollten verboten werden. Dieses Verbot sollte sich nicht auf die rechtmäßige Kennzeichnung, Filterung oder Kategorisierung biometrischer Datensätze erstrecken, die im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht anhand biometrischer Daten gewonnen wurden, wie etwa die Sortierung von Bildern nach Haarfarbe oder Augenfarbe, die beispielsweise im Bereich der Strafverfolgung verwendet werden kann.
