Erwägungsgrund 138
KI ist eine sich rasch entwickelnde Technologiefamilie, die eine regulatorische Aufsicht und einen sicheren und kontrollierten Raum für Experimente erfordert, wobei gleichzeitig eine verantwortungsvolle Innovation und die Integration geeigneter Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Risikominderung gewährleistet werden müssen. Um einen innovationsfördernden, zukunftssicheren und störungsresistenten Rechtsrahmen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre zuständigen nationalen Behörden auf nationaler Ebene mindestens einen KI-Regulierungssandkasten einrichten, um die Entwicklung und Erprobung innovativer KI-Systeme unter strenger Regulierungsaufsicht zu erleichtern, bevor diese Systeme auf den Markt gebracht oder anderweitig in Betrieb genommen werden. Die Mitgliedstaaten könnten dieser Verpflichtung auch dadurch nachkommen, dass sie sich an bereits bestehenden regulatorischen Sandkästen beteiligen oder gemeinsam mit den zuständigen Behörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten einen Sandkasten einrichten, sofern diese Beteiligung ein gleichwertiges Maß an nationaler Abdeckung für die beteiligten Mitgliedstaaten bietet. Regulierungssandkästen für KI könnten in physischer, digitaler oder hybrider Form eingerichtet werden und sowohl physische als auch digitale Produkte aufnehmen. Die einrichtenden Behörden sollten auch sicherstellen, dass die KI-Sandkästen über die für ihren Betrieb erforderlichen Ressourcen, einschließlich finanzieller und personeller Ressourcen, verfügen.
