AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 129

AI-Systeme mit hohem Risiko sollten die CE-Kennzeichnung tragen, um ihre Konformität mit dieser Verordnung anzuzeigen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können. Bei in ein Produkt eingebetteten AI-Systemen mit hohem Risiko sollte eine physische CE-Kennzeichnung angebracht werden, die durch eine digitale CE-Kennzeichnung ergänzt werden kann. Für Hochrisiko-KI-Systeme, die nur digital bereitgestellt werden, sollte eine digitale CE-Kennzeichnung verwendet werden. Die Mitgliedstaaten sollten keine ungerechtfertigten Hindernisse für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von AI-Systemen mit hohem Risiko schaffen, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 48: CE-Kennzeichnung

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