Erwägungsgrund 144
Zur Förderung und zum Schutz von Innovationen sollten die KI-on-Demand-Plattform, alle einschlägigen Finanzierungsprogramme und -projekte der Union, wie z. B. das Programm "Digitales Europa" und "Horizont Europa", die von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf Unionsebene oder auf nationaler Ebene durchgeführt werden, gegebenenfalls zur Erreichung der Ziele dieser Verordnung beitragen.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 57: Regulierungssandkästen für KI
Artikel 58: Detaillierte Vorkehrungen für KI-Regulierungssandkästen und deren Funktionsweise
Artikel 62: Maßnahmen für Anbieter und Verleiher, insbesondere für KMU, einschließlich Start-Ups
Artikel 63: Ausnahmeregelungen für bestimmte Marktteilnehmer