Erwägungsgrund 34
Um sicherzustellen, dass diese Systeme in verantwortungsvoller und verhältnismäßiger Weise eingesetzt werden, ist es auch wichtig festzulegen, dass in jeder dieser erschöpfend aufgelisteten und eng definierten Situationen bestimmte Elemente berücksichtigt werden sollten, insbesondere in Bezug auf die Art der Situation, die dem Ersuchen zugrunde liegt, und die Folgen des Einsatzes für die Rechte und Freiheiten aller betroffenen Personen sowie die mit dem Einsatz verbundenen Garantien und Bedingungen. Darüber hinaus sollte der Einsatz von biometrischen Echtzeit-Fernerkennungssystemen in öffentlich zugänglichen Räumen zum Zwecke der Strafverfolgung nur zur Bestätigung der Identität der betreffenden Person eingesetzt werden und auf das zeitlich, räumlich und persönlich unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden, wobei insbesondere die Beweise oder Hinweise auf die Bedrohungen, die Opfer oder den Täter zu berücksichtigen sind. Der Einsatz des biometrischen Echtzeit-Fernerkennungssystems in öffentlich zugänglichen Räumen sollte nur dann genehmigt werden, wenn die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Folgenabschätzung für die Grundrechte durchgeführt und das System in der in dieser Verordnung vorgesehenen Datenbank registriert hat, sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist. Die Referenzdatenbank für Personen sollte für jeden Anwendungsfall in jeder der oben genannten Situationen geeignet sein.