AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 178

Anbieter von AI-Systemen mit hohem Risiko werden ermutigt, bereits während des Übergangszeitraums auf freiwilliger Basis mit der Einhaltung der einschlägigen Verpflichtungen dieser Verordnung zu beginnen.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 113: Inkrafttreten und Anwendung

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Wir verfolgen und interpretieren jede Entwicklung rund um das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz in Echtzeit.