Erwägungsgrund 174
In Anbetracht der raschen technologischen Entwicklung und des für die wirksame Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Fachwissens sollte die Kommission diese Verordnung bis zum 2. August 2029 und danach alle vier Jahre bewerten und überprüfen und dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht erstatten. Darüber hinaus sollte die Kommission unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Anwendungsbereich dieser Verordnung einmal jährlich prüfen, ob die Liste der AI-Systeme mit hohem Risiko und die Liste der verbotenen Praktiken geändert werden müssen. Darüber hinaus sollte die Kommission bis zum 2. August 2028 und danach alle vier Jahre eine Bewertung vornehmen und dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, ob die Liste der Hochrisikobereiche im Anhang dieser Verordnung, die unter die Transparenzverpflichtungen fallenden KI-Systeme, die Wirksamkeit des Aufsichts- und Governance-Systems und die Fortschritte bei der Entwicklung von Standardisierungsergebnissen zur energieeffizienten Entwicklung von KI-Modellen für allgemeine Zwecke geändert werden müssen, einschließlich des Bedarfs an weiteren Maßnahmen oder Aktionen. Schließlich sollte die Kommission bis zum 2. August 2028 und danach alle drei Jahre die Auswirkungen und die Wirksamkeit freiwilliger Verhaltenskodizes bewerten, um die Anwendung der für KI-Systeme mit hohem Risiko vorgesehenen Anforderungen auf KI-Systeme, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, und möglicherweise weitere zusätzliche Anforderungen für solche KI-Systeme zu fördern.