AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 148

Mit dieser Verordnung sollte ein Governance-Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, die Anwendung dieser Verordnung auf nationaler Ebene zu koordinieren und zu unterstützen, Kapazitäten auf Unionsebene aufzubauen und die Akteure im Bereich der künstlichen Intelligenz zu integrieren. Die wirksame Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung erfordert einen Governance-Rahmen, der die Koordinierung und den Aufbau von zentralem Fachwissen auf Unionsebene ermöglicht. Das Amt für künstliche Intelligenz wurde durch einen Beschluss der Kommission[45 ] eingerichtet und hat den Auftrag, das Fachwissen und die Fähigkeiten der Union im Bereich der künstlichen Intelligenz auszubauen und zur Umsetzung des Unionsrechts im Bereich der künstlichen Intelligenz beizutragen. Die Mitgliedstaaten sollten die Aufgaben des KI-Büros erleichtern, um die Entwicklung von Fachwissen und Fähigkeiten auf Unionsebene zu unterstützen und das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts zu stärken. Darüber hinaus sollten ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, ein wissenschaftliches Gremium zur Einbindung der wissenschaftlichen Gemeinschaft und ein beratendes Forum eingerichtet werden, das Beiträge der Interessengruppen zur Durchführung dieser Verordnung auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten liefert. Der Aufbau von Fachwissen und Fähigkeiten auf Unionsebene sollte auch die Nutzung vorhandener Ressourcen und Fachkenntnisse umfassen, insbesondere durch Synergien mit Strukturen, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung anderer Rechtsvorschriften auf Unionsebene aufgebaut wurden, und durch Synergien mit verwandten Initiativen auf Unionsebene, wie dem gemeinsamen Unternehmen EuroHPC und den KI-Test- und -Experimentiereinrichtungen im Rahmen des Programms "Digitales Europa".

[45] Beschluss der Kommission vom 24.1.2024 zur Errichtung des Europäischen Büros für künstliche Intelligenz C(2024) 390.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 64: AI-Büro

Artikel 65: Einrichtung und Struktur des Europäischen Rats für künstliche Intelligenz

Artikel 66: Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 67: Beratungsgremium

Artikel 68: Wissenschaftliches Gremium aus unabhängigen Sachverständigen

Artikel 69: Zugang der Mitgliedstaaten zum Sachverständigenpool

Artikel 70: Benennung der zuständigen nationalen Behörden und des einheitlichen Ansprechpartners

AI Act Logo

Wir verfolgen und interpretieren jede Entwicklung rund um das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz in Echtzeit.