Erwägungsgrund 171
Die betroffenen Personen sollten das Recht haben, eine Erklärung zu erhalten, wenn die Entscheidung eines Betreibers hauptsächlich auf dem Output bestimmter KI-Systeme mit hohem Risiko beruht, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und wenn diese Entscheidung Rechtswirkungen entfaltet oder diese Personen in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, so dass sie ihrer Ansicht nach nachteilige Auswirkungen auf ihre Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte haben. Diese Erklärung sollte klar und aussagekräftig sein und eine Grundlage bieten, auf der die betroffenen Personen ihre Rechte wahrnehmen können. Das Recht, eine Erklärung zu erhalten, sollte nicht für die Verwendung von KI-Systemen gelten, für die sich aus dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht Ausnahmen oder Beschränkungen ergeben, und sollte nur insoweit gelten, als dieses Recht nicht bereits im Unionsrecht vorgesehen ist.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 86: Recht auf Erläuterung der individuellen Entscheidungsfindung