Erwägungsgrund 5
Gleichzeitig kann KI je nach den Umständen ihrer spezifischen Anwendung, Nutzung und dem Stand der technologischen Entwicklung Risiken und Schäden für öffentliche Interessen und Grundrechte verursachen, die durch das Unionsrecht geschützt sind. Ein solcher Schaden kann materiell oder immateriell sein, einschließlich physischer, psychologischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Schäden.