Erwägungsgrund 117
Die Verhaltenskodizes sollten ein zentrales Instrument für die ordnungsgemäße Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke darstellen. Die Anbieter sollten sich auf die Verhaltenskodizes stützen können, um die Einhaltung der Verpflichtungen nachzuweisen. Im Wege von Durchführungsrechtsakten kann die Kommission beschließen, einen Verhaltenskodex zu genehmigen und ihm allgemeine Gültigkeit in der Union zu verleihen oder alternativ dazu gemeinsame Regeln für die Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen festzulegen, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ein Verhaltenskodex nicht fertig gestellt werden kann oder vom Amt für künstliche Intelligenz als nicht angemessen angesehen wird. Sobald eine harmonisierte Norm veröffentlicht und vom Amt für künstliche Intelligenz als geeignet bewertet wurde, die einschlägigen Verpflichtungen abzudecken, sollte die Einhaltung einer harmonisierten europäischen Norm den Anbietern die Konformitätsvermutung einräumen. Anbieter von AI-Modellen für allgemeine Zwecke sollten darüber hinaus in der Lage sein, die Konformität mit alternativen angemessenen Mitteln nachzuweisen, wenn keine Verhaltenskodizes oder harmonisierten Normen verfügbar sind oder sie sich nicht auf diese stützen wollen.