Erwägungsgrund 12
Der Begriff "KI-System" sollte in dieser Verordnung klar definiert werden und sich eng an die Arbeit internationaler Organisationen anlehnen, die sich mit KI befassen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, die internationale Konvergenz und eine breite Akzeptanz zu erleichtern und gleichzeitig die nötige Flexibilität zu bieten, um den raschen technologischen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Darüber hinaus sollte die Definition auf den Hauptmerkmalen von KI-Systemen beruhen, die sie von einfacheren herkömmlichen Softwaresystemen oder Programmieransätzen unterscheiden, und sie sollte keine Systeme umfassen, die ausschließlich auf von natürlichen Personen festgelegten Regeln zur automatischen Ausführung von Vorgängen beruhen. Ein Hauptmerkmal von KI-Systemen ist ihre Fähigkeit, Schlussfolgerungen zu ziehen. Diese Fähigkeit zur Schlussfolgerung bezieht sich auf den Prozess der Gewinnung von Ergebnissen wie Vorhersagen, Inhalten, Empfehlungen oder Entscheidungen, die physische und virtuelle Umgebungen beeinflussen können, sowie auf die Fähigkeit von KI-Systemen, Modelle oder Algorithmen oder beides aus Eingaben oder Daten abzuleiten. Zu den Techniken, die beim Aufbau eines KI-Systems Schlussfolgerungen ermöglichen, gehören Ansätze des maschinellen Lernens, die aus Daten lernen, wie bestimmte Ziele zu erreichen sind, sowie logik- und wissensbasierte Ansätze, die aus kodiertem Wissen oder einer symbolischen Darstellung der zu lösenden Aufgabe Schlussfolgerungen ziehen. Die Fähigkeit eines KI-Systems, Schlüsse zu ziehen, geht über die reine Datenverarbeitung hinaus, indem es Lernen, Schlussfolgerungen oder Modellierung ermöglicht. Der Begriff "maschinenbasiert" bezieht sich auf die Tatsache, dass KI-Systeme auf Maschinen laufen. Der Hinweis auf explizite oder implizite Ziele unterstreicht, dass KI-Systeme nach explizit definierten Zielen oder nach impliziten Zielen arbeiten können. Die Ziele des KI-Systems können sich von dem beabsichtigten Zweck des KI-Systems in einem bestimmten Kontext unterscheiden. Für die Zwecke dieser Verordnung sind unter Umgebungen die Kontexte zu verstehen, in denen die KI-Systeme arbeiten, während die vom KI-System erzeugten Ergebnisse verschiedene Funktionen widerspiegeln, die von KI-Systemen ausgeführt werden, und Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen umfassen. KI-Systeme sind so konzipiert, dass sie mit unterschiedlichem Grad an Autonomie arbeiten, d. h., dass sie bis zu einem gewissen Grad unabhängig von menschlichen Eingriffen agieren und in der Lage sind, ohne menschliches Eingreifen zu arbeiten. Die Anpassungsfähigkeit, die ein KI-System nach dem Einsatz aufweisen kann, bezieht sich auf die Selbstlernfähigkeit, die es dem System ermöglicht, sich während des Einsatzes zu verändern. KI-Systeme können als eigenständiges System oder als Bestandteil eines Produkts verwendet werden, unabhängig davon, ob das System physisch in das Produkt integriert ist (eingebettet) oder ob es der Funktionalität des Produkts dient, ohne in dieses integriert zu sein (nicht eingebettet).
