AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 159

Jede Marktüberwachungsbehörde für die in einem Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten KI-Hochrisikosysteme im Bereich der Biometrie, soweit diese Systeme für die Zwecke der Strafverfolgung, der Migrations-, Asyl- und Grenzkontrolle oder der Rechtspflege und der demokratischen Prozesse eingesetzt werden, sollte über wirksame Untersuchungs- und Korrekturbefugnisse verfügen, die zumindest die Befugnis umfassen, Zugang zu allen verarbeiteten personenbezogenen Daten und zu allen für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zu erhalten. Die Marktaufsichtsbehörden sollten in der Lage sein, ihre Befugnisse in völliger Unabhängigkeit auszuüben. Etwaige Beschränkungen ihres Zugangs zu sensiblen operativen Daten gemäß dieser Verordnung sollten die ihnen durch die Richtlinie (EU) 2016/680 übertragenen Befugnisse unberührt lassen. Kein Ausschluss der Weitergabe von Daten an nationale Datenschutzbehörden im Rahmen dieser Verordnung sollte die derzeitigen oder künftigen Befugnisse dieser Behörden außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Verordnung berühren.

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