AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 163

Zur Ergänzung der Governance-Systeme für allgemeine KI-Modelle sollte das wissenschaftliche Gremium die Überwachungsaktivitäten des KI-Büros unterstützen und kann in bestimmten Fällen qualifizierte Warnungen an das KI-Büro übermitteln, die Folgemaßnahmen wie z. B. Untersuchungen auslösen. Dies sollte der Fall sein, wenn das wissenschaftliche Gremium Grund zu der Annahme hat, dass ein KI-Modell für allgemeine Zwecke ein konkretes und erkennbares Risiko auf Unionsebene darstellt. Darüber hinaus sollte dies der Fall sein, wenn das wissenschaftliche Gremium Grund zu der Annahme hat, dass ein KI-Allzweckmodell die Kriterien erfüllt, die zu einer Einstufung als KI-Allzweckmodell mit systemischem Risiko führen würden. Um das wissenschaftliche Gremium mit den für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Informationen auszustatten, sollte es einen Mechanismus geben, mit dem das wissenschaftliche Gremium die Kommission ersuchen kann, Unterlagen oder Informationen von einem Anbieter anzufordern.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 90: Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium

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