AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 113

Erhält die Kommission Kenntnis davon, dass ein KI-Allzweckmodell die Voraussetzungen für eine Einstufung als KI-Allzweckmodell mit Systemrisiko erfüllt, was zuvor entweder nicht bekannt war oder der betreffende Anbieter der Kommission nicht mitgeteilt hat, sollte die Kommission befugt sein, es als solches zu bezeichnen. Ein System qualifizierter Warnmeldungen sollte sicherstellen, dass das Amt für künstliche Intelligenz vom wissenschaftlichen Gremium auf KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck aufmerksam gemacht wird, die möglicherweise als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und Systemrisiko eingestuft werden sollten, und zwar zusätzlich zu den Überwachungsaktivitäten des Amtes für künstliche Intelligenz.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 52: Verfahren

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