Erwägungsgrund 6
Angesichts der großen Auswirkungen, die KI auf die Gesellschaft haben kann, und der Notwendigkeit, Vertrauen zu schaffen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass KI und ihr Regelungsrahmen im Einklang mit den Werten der Union entwickelt werden, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), den in den Verträgen verankerten Grundrechten und -freiheiten und - gemäß Artikel 6 EUV - der Charta verankert sind. Voraussetzung dafür ist, dass KI eine auf den Menschen ausgerichtete Technologie ist. Sie sollte als Werkzeug für den Menschen dienen, mit dem letztendlichen Ziel, das menschliche Wohlbefinden zu steigern.