Erwägungsgrund 2
Diese Verordnung sollte im Einklang mit den in der Charta verankerten Werten der Union angewandt werden, um den Schutz natürlicher Personen, der Unternehmen, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und des Umweltschutzes zu erleichtern und gleichzeitig Innovation und Beschäftigung zu fördern und die Union zu einem Vorreiter bei der Einführung vertrauenswürdiger KI zu machen.