Erwägungsgrund 130
Unter bestimmten Bedingungen kann die rasche Verfügbarkeit innovativer Technologien für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, den Schutz der Umwelt und des Klimas sowie für die Gesellschaft insgesamt entscheidend sein. Es ist daher angemessen, dass die Marktüberwachungsbehörden ausnahmsweise das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von KI-Systemen, die keiner Konformitätsbewertung unterzogen wurden, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder des Schutzes von Leben und Gesundheit natürlicher Personen, des Umweltschutzes und des Schutzes wichtiger Industrie- und Infrastruktureinrichtungen genehmigen können. In hinreichend begründeten Fällen, wie in dieser Verordnung vorgesehen, können Strafverfolgungs- oder Katastrophenschutzbehörden ein bestimmtes AI-System mit hohem Risiko ohne Genehmigung der Marktüberwachungsbehörde in Betrieb nehmen, sofern eine solche Genehmigung während oder nach der Verwendung ohne unangemessene Verzögerung beantragt wird.