AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 134

Zusätzlich zu den technischen Lösungen, die von den Anbietern des KI-Systems verwendet werden, sollten Anwender, die ein KI-System verwenden, um Bild-, Audio- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen deutlich ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden (tiefe Fälschungen), auch klar und deutlich offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden, indem sie die KI-Ausgabe entsprechend kennzeichnen und ihren künstlichen Ursprung offenlegen. Die Einhaltung dieser Transparenzverpflichtung sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des KI-Systems oder seines Outputs das in der Charta garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Freiheit der Künste und Wissenschaften beeinträchtigt, insbesondere wenn der Inhalt Teil eines offensichtlich kreativen, satirischen, künstlerischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms ist, vorbehaltlich angemessener Garantien für die Rechte und Freiheiten Dritter. In diesen Fällen beschränkt sich die in dieser Verordnung festgelegte Transparenzverpflichtung für schwerwiegende Fälschungen auf die Offenlegung des Vorhandenseins solcher generierten oder manipulierten Inhalte in einer angemessenen Weise, die die Zurschaustellung oder den Genuss des Werks, einschließlich seiner normalen Verwertung und Nutzung, nicht behindert, wobei der Nutzen und die Qualität des Werks erhalten bleiben. Darüber hinaus ist es auch angemessen, eine ähnliche Offenlegungspflicht in Bezug auf KI-generierten oder manipulierten Text ins Auge zu fassen, soweit er zum Zweck der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht wird, es sei denn, der KI-generierte Inhalt wurde einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung des Inhalts.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 50: Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen

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