Erwägungsgrund 105
KI-Modelle für allgemeine Zwecke, insbesondere große generative KI-Modelle, die Texte, Bilder und andere Inhalte generieren können, bieten einzigartige Innovationsmöglichkeiten, stellen aber auch eine Herausforderung für Künstler, Autoren und andere Kreative und die Art und Weise dar, wie ihre kreativen Inhalte erstellt, verbreitet, genutzt und konsumiert werden. Die Entwicklung und das Training solcher Modelle erfordern den Zugang zu großen Mengen an Texten, Bildern, Videos und anderen Daten. Text- und Data-Mining-Techniken können in diesem Zusammenhang in großem Umfang zum Auffinden und Analysieren solcher Inhalte eingesetzt werden, die unter Umständen urheberrechtlich und durch verwandte Rechte geschützt sind. Jede Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte erfordert die Genehmigung des betreffenden Rechteinhabers, sofern nicht einschlägige urheberrechtliche Ausnahmen und Beschränkungen gelten. Mit der Richtlinie (EU) 2019/790 wurden Ausnahmen und Beschränkungen eingeführt, die unter bestimmten Bedingungen Vervielfältigungen und Auszüge von Werken oder anderen Gegenständen zum Zwecke des Text- und Data-Mining erlauben. Nach diesen Vorschriften können Rechteinhaber ihre Rechte an ihren Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zurückhalten, um Text- und Data-Mining zu verhindern, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung. Wurde das Recht auf ein Opt-out ausdrücklich und in geeigneter Weise vorbehalten, müssen Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke eine Genehmigung von den Rechteinhabern einholen, wenn sie Text- und Data-Mining mit solchen Werken durchführen wollen.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 53: Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke