Erwägungsgrund 50
Bei KI-Systemen, die Sicherheitsbauteile von Produkten sind oder die selbst Produkte sind, die in den Anwendungsbereich bestimmter Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, die in einem Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind, ist es angebracht, sie als Produkte mit hohem Risiko im Sinne dieser Verordnung einzustufen, wenn das betreffende Produkt dem Konformitätsbewertungsverfahren bei einer unabhängigen Konformitätsbewertungsstelle gemäß den betreffenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterzogen wird. Bei diesen Produkten handelt es sich insbesondere um Maschinen, Spielzeug, Aufzüge, Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Funkanlagen, Druckgeräte, Geräte für Sportboote, Seilbahnen, Geräte für die Verbrennung gasförmiger Brennstoffe, Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika, Kraftfahrzeuge und Luftfahrzeuge.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 6: Klassifizierungsregeln für KI-Systeme mit hohem Risiko
Anhang I: Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
