AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 21

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Schutz der Rechte und Freiheiten des Einzelnen in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten die mit dieser Verordnung festgelegten Vorschriften diskriminierungsfrei für Anbieter von KI-Systemen gelten, unabhängig davon, ob sie in der Union oder in einem Drittland niedergelassen sind, sowie für in der Union niedergelassene Anwender von KI-Systemen.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 2: Anwendungsbereich

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