Erwägungsgrund 115
Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke mit systemischen Risiken sollten mögliche systemische Risiken bewerten und abmildern. Kommt es trotz der Bemühungen um die Ermittlung und Vermeidung von Risiken im Zusammenhang mit einem KI-Allzweckmodell, die Systemrisiken darstellen können, bei der Entwicklung oder Nutzung des Modells zu einem schwerwiegenden Vorfall, sollte der Anbieter des KI-Allzweckmodells den Vorfall unverzüglich verfolgen und der Kommission und den zuständigen nationalen Behörden alle einschlägigen Informationen und möglichen Abhilfemaßnahmen melden. Darüber hinaus sollten die Anbieter während des gesamten Lebenszyklus des Modells ein angemessenes Niveau des Cybersicherheitsschutzes für das Modell und gegebenenfalls seine physische Infrastruktur gewährleisten. Der Schutz der Cybersicherheit in Bezug auf systemische Risiken im Zusammenhang mit böswilliger Nutzung oder Angriffen sollte versehentliche Modelllecks, unbefugte Freisetzungen, die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen und die Abwehr von Cyberangriffen, unbefugtem Zugriff oder Modelldiebstahl gebührend berücksichtigen. Dieser Schutz könnte durch die Sicherung von Modellgewichten, -algorithmen, -servern und -datensätzen erleichtert werden, z. B. durch betriebliche Sicherheitsmaßnahmen für die Informationssicherheit, spezifische Cybersicherheitsrichtlinien, angemessene technische und etablierte Lösungen sowie Cyber- und physische Zugangskontrollen, die den jeweiligen Umständen und den damit verbundenen Risiken angemessen sind.
