AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 180

Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss wurden gemäß Artikel 42 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und haben am 18. Juni 2021 ihre gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

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Wir verfolgen und interpretieren jede Entwicklung rund um das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz in Echtzeit.