Erwägungsgrund 108
In Bezug auf die den Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke auferlegte Verpflichtung, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts der Union einzuführen und eine Zusammenfassung der für die Schulung verwendeten Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, sollte das Amt für Künstliche Intelligenz überwachen, ob der Anbieter diesen Verpflichtungen nachgekommen ist, ohne die Einhaltung des Urheberrechts an den Schulungsdaten zu überprüfen oder eine werkbezogene Bewertung vorzunehmen. Diese Verordnung berührt nicht die Durchsetzung von Urheberrechtsvorschriften, wie sie im Unionsrecht vorgesehen sind.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 53: Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke
