AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 137

Die Einhaltung der Transparenzverpflichtungen für die unter diese Verordnung fallenden KI-Systeme sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Verwendung des KI-Systems oder seines Outputs nach dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten rechtmäßig ist, und sollte andere Transparenzverpflichtungen für die Betreiber von KI-Systemen, die im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegt sind, unberührt lassen.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 50: Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen

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