Erwägungsgrund 36
Damit sie ihre Aufgaben im Einklang mit den in dieser Verordnung und in den nationalen Vorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen können, sollten die zuständige Marktüberwachungsbehörde und die nationale Datenschutzbehörde über jede Verwendung des biometrischen Echtzeit-Identifizierungssystems unterrichtet werden. Die Marktüberwachungsbehörden und die nationalen Datenschutzbehörden, die benachrichtigt wurden, sollten der Kommission einen jährlichen Bericht über den Einsatz biometrischer Echtzeit-Identifizierungssysteme vorlegen.
