AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 43

Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme zu diesem speziellen Zweck oder der Einsatz von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern, sollten verboten werden, da diese Praxis das Gefühl der Massenüberwachung verstärkt und zu groben Verletzungen der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, führen kann.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 5: Verbotene AI-Praktiken

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