Erwägungsgrund 43
Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme zu diesem speziellen Zweck oder der Einsatz von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder aus Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern, sollten verboten werden, da diese Praxis das Gefühl der Massenüberwachung verstärkt und zu groben Verletzungen der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, führen kann.