AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 77

Unbeschadet der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an Robustheit und Genauigkeit können KI-Systeme mit hohem Risiko, die in den Anwendungsbereich einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fallen, im Einklang mit dieser Verordnung die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen dieser Verordnung nachweisen, indem sie die in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen erfüllen. Erfüllen KI-Systeme mit hohem Risiko die grundlegenden Anforderungen einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, so sollte davon ausgegangen werden, dass sie die in dieser Verordnung festgelegten Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, sofern die Erfüllung dieser Anforderungen in der gemäß der genannten Verordnung ausgestellten EU-Konformitätserklärung oder Teilen davon nachgewiesen wird. Zu diesem Zweck sollten bei der Bewertung der Cybersicherheitsrisiken, die mit einem Produkt mit digitalen Elementen verbunden sind, das gemäß dieser Verordnung als KI-System mit hohem Risiko eingestuft ist, und die im Rahmen einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen durchgeführt wird, die Risiken für die Cyber-Resilienz eines KI-Systems in Bezug auf Versuche unbefugter Dritter, seine Nutzung, sein Verhalten oder seine Leistung zu verändern, einschließlich KI-spezifischer Schwachstellen wie Datenvergiftung oder feindlicher Angriffe, sowie gegebenenfalls die Risiken für die Grundrechte gemäß dieser Verordnung berücksichtigt werden.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 15: Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

Artikel 42: Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen

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