Erwägungsgrund 142
Um sicherzustellen, dass KI zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führt, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, die Forschung und Entwicklung von KI-Lösungen zu unterstützen und zu fördern, die zu sozial und ökologisch vorteilhaften Ergebnissen führen, wie z. B. KI-basierte Lösungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, zur Beseitigung sozioökonomischer Ungleichheiten oder zur Erreichung von Umweltzielen, indem sie ausreichende Ressourcen, einschließlich öffentlicher Mittel und Unionsmittel, bereitstellen und gegebenenfalls und unter der Voraussetzung, dass die Förderfähigkeits- und Auswahlkriterien erfüllt sind, insbesondere Projekte in Betracht ziehen, die solche Ziele verfolgen. Solche Projekte sollten auf dem Grundsatz der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen KI-Entwicklern, Experten für Ungleichheit und Nichtdiskriminierung, Zugänglichkeit, Verbraucher-, Umwelt- und digitale Rechte sowie Wissenschaftlern beruhen.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 57: Regulierungssandkästen für KI
Artikel 58: Detaillierte Vorkehrungen für KI-Regulierungssandkästen und deren Funktionsweise
Artikel 62: Maßnahmen für Anbieter und Verleiher, insbesondere für KMU, einschließlich Start-Ups
Artikel 63: Ausnahmeregelungen für bestimmte Marktteilnehmer
