Erwägungsgrund 89
Dritte, die der Öffentlichkeit andere Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten als KI-Modelle für allgemeine Zwecke zugänglich machen, sollten nicht verpflichtet werden, Anforderungen einzuhalten, die auf die Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette abzielen, insbesondere gegenüber dem Anbieter, der sie verwendet oder integriert hat, wenn diese Werkzeuge, Dienste, Verfahren oder KI-Komponenten unter einer freien und quelloffenen Lizenz zugänglich gemacht werden. Entwickler von freien und quelloffenen Werkzeugen, Diensten, Verfahren oder KI-Komponenten, die keine KI-Modelle für allgemeine Zwecke sind, sollten dazu ermutigt werden, weithin anerkannte Dokumentationsverfahren wie Modellkarten und Datenblätter einzuführen, um den Informationsaustausch entlang der KI-Wertschöpfungskette zu beschleunigen und die Förderung vertrauenswürdiger KI-Systeme in der Union zu ermöglichen.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 25: Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
