Erwägungsgrund 172
Personen, die Verstöße gegen diese Verordnung melden, sollten durch das Unionsrecht geschützt sein. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates[54] sollte daher für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und für den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, gelten.
[54] Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 87: Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die Verstöße melden