Erwägungsgrund 1
Ziel dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Nutzung von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, die Verbreitung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ("Charta") verankert sind, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, zu gewährleisten, vor den schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu schützen und Innovationen zu unterstützen. Diese Verordnung gewährleistet den freien grenzüberschreitenden Verkehr von KI-gestützten Waren und Dienstleistungen und hindert die Mitgliedstaaten daran, die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen zu beschränken, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese Verordnung gestattet ist.