AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 160

Die Marktüberwachungsbehörden und die Kommission sollten in der Lage sein, gemeinsame Tätigkeiten, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen, vorzuschlagen, die von den Marktüberwachungsbehörden oder den Marktüberwachungsbehörden gemeinsam mit der Kommission durchgeführt werden und darauf abzielen, die Einhaltung der Vorschriften zu fördern, Nichteinhaltung festzustellen, das Bewusstsein zu schärfen und Orientierungshilfen in Bezug auf diese Verordnung in Bezug auf bestimmte Kategorien von AI-Systemen mit hohem Risiko zu geben, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten ein ernstes Risiko darstellen. Gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der Vorschriften sollten im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/1020 durchgeführt werden. Das AI-Büro sollte die Koordinierung gemeinsamer Untersuchungen unterstützen.

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Wir verfolgen und interpretieren jede Entwicklung rund um das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz in Echtzeit.