AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 116

Das Amt für künstliche Intelligenz sollte die Ausarbeitung, Überprüfung und Anpassung von Verhaltenskodizes fördern und erleichtern, wobei internationale Ansätze zu berücksichtigen sind. Alle Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke könnten zur Teilnahme eingeladen werden. Um sicherzustellen, dass die Verhaltenskodizes den Stand der Technik widerspiegeln und verschiedene Perspektiven gebührend berücksichtigen, sollte das Amt für künstliche Intelligenz mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten und könnte gegebenenfalls Organisationen der Zivilgesellschaft und andere einschlägige Interessengruppen und Sachverständige, einschließlich des wissenschaftlichen Gremiums, bei der Ausarbeitung solcher Kodizes konsultieren. Die Verhaltenskodizes sollten die Pflichten der Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke und von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, die Systemrisiken darstellen, abdecken. Darüber hinaus sollten die Verhaltenskodizes in Bezug auf Systemrisiken dazu beitragen, eine Risikotaxonomie der Art und des Charakters der Systemrisiken auf Unionsebene, einschließlich ihrer Quellen, zu erstellen. Die Verhaltenskodizes sollten auch auf spezifische Maßnahmen zur Risikobewertung und -minderung ausgerichtet sein.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 56: Verhaltenskodizes

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