Erwägungsgrund 162
Um das zentralisierte Fachwissen der Union und die Synergien auf Unionsebene bestmöglich zu nutzen, sollten die Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke in die Zuständigkeit der Kommission fallen. Das Amt für künstliche Intelligenz sollte in der Lage sein, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um die wirksame Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf KI-Modelle für allgemeine Zwecke zu überwachen. Es sollte in der Lage sein, mögliche Verstöße gegen die Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke sowohl auf eigene Initiative im Anschluss an die Ergebnisse seiner Überwachungstätigkeit als auch auf Ersuchen von Marktüberwachungsbehörden im Einklang mit den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen zu untersuchen. Um eine wirksame Überwachung des KI-Büros zu unterstützen, sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, dass nachgeschaltete Anbieter Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die Vorschriften für Anbieter von KI-Modellen und -Systemen für allgemeine Zwecke einreichen können.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 88: Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke