AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 118

Diese Verordnung regelt KI-Systeme und KI-Modelle, indem sie den relevanten Marktakteuren, die sie in der Union in Verkehr bringen, in Betrieb nehmen oder nutzen, bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen auferlegt und damit die Verpflichtungen für Anbieter von Vermittlungsdiensten ergänzt, die solche Systeme oder Modelle in ihre durch die Verordnung (EU) 2022/2065 geregelten Dienste einbetten. Soweit solche Systeme oder Modelle in benannte sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen eingebettet sind, unterliegen sie dem in der Verordnung (EU) 2022/2065 vorgesehenen Rahmen für das Risikomanagement. Folglich sollte davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Verpflichtungen dieser Verordnung erfüllt sind, es sei denn, es treten signifikante systemische Risiken auf, die nicht von der Verordnung (EU) 2022/2065 abgedeckt sind und in solchen Modellen identifiziert werden. In diesem Rahmen sind die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen verpflichtet, potenzielle Systemrisiken zu bewerten, die sich aus der Gestaltung, der Funktionsweise und der Nutzung ihrer Dienste ergeben, einschließlich der Frage, wie die Gestaltung der in dem Dienst verwendeten algorithmischen Systeme zu solchen Risiken beitragen kann, sowie systemische Risiken, die sich aus potenziellem Missbrauch ergeben. Diese Anbieter sind auch verpflichtet, unter Wahrung der Grundrechte geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

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