AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 51

Die Einstufung eines KI-Systems als Hochrisikoprodukt gemäß dieser Verordnung sollte nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Produkt, dessen Sicherheitsbauteil das KI-System ist, oder das KI-System selbst als Produkt nach den Kriterien der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die für das Produkt gelten, als Hochrisikoprodukt eingestuft wird. Dies gilt insbesondere für die Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746, in denen eine Konformitätsbewertung durch Dritte für Produkte mit mittlerem und hohem Risiko vorgesehen ist.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 6: Klassifizierungsregeln für KI-Systeme mit hohem Risiko

Anhang I: Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union

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