Erwägungsgrund 51
Die Einstufung eines KI-Systems als Hochrisikoprodukt gemäß dieser Verordnung sollte nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Produkt, dessen Sicherheitsbauteil das KI-System ist, oder das KI-System selbst als Produkt nach den Kriterien der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die für das Produkt gelten, als Hochrisikoprodukt eingestuft wird. Dies gilt insbesondere für die Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746, in denen eine Konformitätsbewertung durch Dritte für Produkte mit mittlerem und hohem Risiko vorgesehen ist.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 6: Klassifizierungsregeln für KI-Systeme mit hohem Risiko
Anhang I: Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union