Erwägungsgrund 170
Das Unionsrecht und das nationale Recht sehen bereits wirksame Rechtsbehelfe für natürliche und juristische Personen vor, deren Rechte und Freiheiten durch den Einsatz von KI-Systemen beeinträchtigt werden. Unbeschadet dieser Rechtsbehelfe sollte jede natürliche oder juristische Person, die Grund zu der Annahme hat, dass ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt, berechtigt sein, eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einzureichen.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 85: Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einer Marktaufsichtsbehörde