AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Artikel 85: Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einer Marktaufsichtsbehörde

Unbeschadet anderer verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe kann jede natürliche oder juristische Person, die Grund zu der Annahme hat, dass ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung vorliegt, bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde Beschwerde einlegen. Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 werden solche Beschwerden bei der Durchführung von Marktüberwachungstätigkeiten berücksichtigt und im Einklang mit den von den Marktüberwachungsbehörden dafür eingerichteten Verfahren bearbeitet.

Geeignete Erwägungsgründe

[170]

AI Act Logo

Wir verfolgen und interpretieren jede Entwicklung rund um das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz in Echtzeit.