AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Kapitel 9: Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktaufsicht

Abschnitt 1
Überwachung nach dem Inverkehrbringen
Artikel 72
Überwachung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen für KI-Systeme mit hohem Risiko
Abschnitt 2
Weitergabe von Informationen über schwerwiegende Zwischenfälle
Artikel 73
Meldung schwerwiegender Vorkommnisse
Abschnitt 3
Durchsetzung
Artikel 74
Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
Artikel 75
Gegenseitige Unterstützung, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen für allgemeine Zwecke
Artikel 76
Überwachung von Tests unter realen Bedingungen durch die Marktüberwachungsbehörden
Artikel 77
Befugnisse der Behörden zum Schutz der Grundrechte
Artikel 78
Vertraulichkeit
Artikel 79
Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko darstellen
Artikel 80
Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter in Anwendung von Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
Artikel 81
Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 82
Konforme KI-Systeme, die ein Risiko darstellen
Artikel 83
Formale Nichteinhaltung
Artikel 84
Union AI Testing Support Structures
Abschnitt 4
Rechtsbehelfe
Artikel 85
Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einer Marktaufsichtsbehörde
Artikel 86
Recht auf Erläuterung der individuellen Entscheidungsfindung
Artikel 87
Meldung von Verstößen und Schutz von Personen, die Verstöße melden
Abschnitt 5
Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke
Artikel 88
Durchsetzung der Verpflichtungen von Anbietern von KI-Modellen für allgemeine Zwecke
Artikel 89
Überwachungsmaßnahmen
Artikel 90
Warnungen vor systemischen Risiken durch das Wissenschaftliche Gremium
Artikel 91
Befugnis zur Anforderung von Unterlagen und Informationen
Artikel 92
Befugnis zur Durchführung von Evaluierungen
Artikel 93
Befugnis, Maßnahmen zu beantragen
Artikel 94
Verfahrensrechte der Wirtschaftsbeteiligten des AI-Modells für allgemeine Zwecke
AI Act Logo

Wir verfolgen und interpretieren jede Entwicklung rund um das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz in Echtzeit.