AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Artikel 94: Verfahrensrechte der Wirtschaftsbeteiligten des AI-Modells für allgemeine Zwecke

Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/1020 gilt sinngemäß für die Anbieter des allgemeinen KI-Modells, unbeschadet spezifischerer Verfahrensrechte, die in dieser Verordnung vorgesehen sind.

Geeignete Erwägungsgründe

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