Erwägungsgrund 164
Das Amt für künstliche Intelligenz sollte in der Lage sein, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die wirksame Umsetzung und Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen für Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke zu überwachen. Das Amt für künstliche Intelligenz sollte in der Lage sein, mögliche Verstöße im Einklang mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Befugnissen zu untersuchen, einschließlich der Anforderung von Unterlagen und Informationen, der Durchführung von Bewertungen sowie der Aufforderung an die Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke, Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Durchführung von Bewertungen sollte das Amt für künstliche Intelligenz unabhängige Sachverständige hinzuziehen können, um sich unabhängiges Fachwissen zunutze machen zu können. Die Einhaltung der Verpflichtungen sollte unter anderem durch die Aufforderung zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen durchgesetzt werden können, einschließlich Risikominderungsmaßnahmen im Falle festgestellter systemischer Risiken sowie Beschränkung der Bereitstellung auf dem Markt, Rücknahme oder Rückruf des Modells. Als Schutzmaßnahme sollten Anbieter von KI-Modellen für allgemeine Zwecke bei Bedarf über die in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahrensrechte hinaus die in Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/1020 vorgesehenen Verfahrensrechte haben, die unbeschadet spezifischerer Verfahrensrechte, die in dieser Verordnung vorgesehen sind, sinngemäß gelten sollten.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 89 : Überwachungsmaßnahmen
Artikel 91: Befugnis zur Anforderung von Unterlagen und Informationen
Artikel 92: Befugnis zur Durchführung von Evaluierungen
Artikel 93: Befugnis, Maßnahmen zu beantragen
Artikel 94: Verfahrensrechte der Wirtschaftsbeteiligten des AI-Modells für allgemeine Zwecke
