Erwägungsgrund 87
Wird ein Hochrisiko-KI-System, das ein Sicherheitsbauteil eines Produkts ist, das in den Geltungsbereich von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens fällt, nicht unabhängig von dem Produkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen, sollte der in diesen Rechtsvorschriften definierte Produkthersteller die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen des Anbieters erfüllen und insbesondere sicherstellen, dass das in das Endprodukt eingebettete KI-System die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt.
Dieser Erwägungsgrund umreißt den Anwendungsbereich der Verordnung über KI-Systeme mit hohem Risiko, die in Produkte integriert sind, die unter sektorspezifische Rechtsvorschriften des Neuen Rechtsrahmens (NRR) in der Europäischen Union fallen. Der neue Rechtsrahmen umfasst eine Reihe von Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt. Er umfasst Verordnungen wie Richtlinien für bestimmte Produktkategorien wie Maschinen, medizinische Geräte, Spielzeug usw. Diese Richtlinien legen Anforderungen an die Sicherheit und Konformität von Produkten in den jeweiligen Bereichen fest.
Der "Produkthersteller", auf den hier Bezug genommen wird, ist die Stelle, die für die Herstellung des Endprodukts verantwortlich ist, das ein KI-System als Sicherheitskomponente enthält. Diese Stelle fällt unter die Definition, die in den einschlägigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften des neuen Rechtsrahmens enthalten ist.
Die Produkthersteller, die in den Anwendungsbereich des EU-KI-Gesetzes fallen, sind also im Wesentlichen diejenigen, die Produkte herstellen, die unter die sektorspezifischen Rechtsvorschriften des neuen Rechtsrahmens fallen, und diese Produkte enthalten Hochrisiko-KI-Systeme als Sicherheitskomponenten. Diese Hersteller sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die in ihren Endprodukten eingebauten KI-Systeme den Anforderungen des EU-KI-Gesetzes genügen.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 25: Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette