AI Act LogoGesetz über künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 165

Die Entwicklung von KI-Systemen, die keine Hochrisiko-KI-Systeme sind, im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung kann zu einer größeren Verbreitung ethischer und vertrauenswürdiger KI in der Union führen. Anbieter von KI-Systemen, die kein hohes Risiko darstellen, sollten ermutigt werden, Verhaltenskodizes, einschließlich entsprechender Governance-Mechanismen, zu schaffen, die die freiwillige Anwendung einiger oder aller für KI-Systeme mit hohem Risiko geltenden verbindlichen Anforderungen fördern sollen, wobei diese Anforderungen an den beabsichtigten Zweck der Systeme und das damit verbundene geringere Risiko angepasst werden und die verfügbaren technischen Lösungen und bewährten Praktiken der Branche, wie Modell- und Datenkarten, berücksichtigt werden. Die Anbieter und gegebenenfalls die Betreiber aller KI-Systeme, ob mit oder ohne hohes Risiko, und KI-Modelle sollten außerdem ermutigt werden, auf freiwilliger Basis zusätzliche Anforderungen anzuwenden, die sich beispielsweise auf die Elemente der Ethik-Leitlinien der Union für vertrauenswürdige KI, die ökologische Nachhaltigkeit, Maßnahmen zur KI-Kompetenz sowie die integrative und vielfältige Gestaltung und Entwicklung von KI-Systemen beziehen, einschließlich der Berücksichtigung schutzbedürftiger Personen und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, der Beteiligung von Interessengruppen, wobei gegebenenfalls relevante Interessengruppen wie Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen in die Konzeption und Entwicklung von KI-Systemen einzubeziehen sind, und der Vielfalt der Entwicklungsteams, einschließlich der Ausgewogenheit der Geschlechter. Um die Wirksamkeit der freiwilligen Verhaltenskodizes zu gewährleisten, sollten sie auf klaren Zielen und wichtigen Leistungsindikatoren beruhen, mit denen die Erreichung dieser Ziele gemessen werden kann. Außerdem sollten sie gegebenenfalls unter Einbeziehung der relevanten Interessengruppen wie Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gewerkschaften und Verbraucherschutzorganisationen entwickelt werden. Die Kommission kann Initiativen, auch sektoraler Art, entwickeln, um den Abbau technischer Hindernisse für den grenzüberschreitenden Austausch von Daten für die KI-Entwicklung zu erleichtern, auch in Bezug auf die Infrastruktur für den Datenzugang sowie die semantische und technische Interoperabilität verschiedener Datentypen.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf

Artikel 95: Verhaltenskodizes für die freiwillige Anwendung von spezifischen Anforderungen

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