Erwägungsgrund 47
KI-Systeme könnten sich nachteilig auf die Gesundheit und Sicherheit von Personen auswirken, insbesondere wenn solche Systeme als Sicherheitsbauteile von Produkten eingesetzt werden. Im Einklang mit den Zielen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, den freien Verkehr von Produkten im Binnenmarkt zu erleichtern und zu gewährleisten, dass nur sichere und ansonsten konforme Produkte auf den Markt gelangen, ist es wichtig, dass die Sicherheitsrisiken, die von einem Produkt als Ganzes aufgrund seiner digitalen Komponenten, einschließlich KI-Systemen, ausgehen können, ordnungsgemäß verhindert und gemindert werden. So sollten beispielsweise zunehmend autonome Roboter, sei es in der Fertigung oder im Bereich der persönlichen Assistenz und Pflege, in der Lage sein, in komplexen Umgebungen sicher zu arbeiten und ihre Funktionen auszuführen. In ähnlicher Weise sollten im Gesundheitssektor, wo Leben und Gesundheit besonders auf dem Spiel stehen, immer ausgefeiltere Diagnosesysteme und Systeme, die menschliche Entscheidungen unterstützen, zuverlässig und genau sein.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 6: Klassifizierungsregeln für KI-Systeme mit hohem Risiko
Anhang I: Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
