Erwägungsgrund 83
Angesichts der Art und Komplexität der Wertschöpfungskette für KI-Systeme und im Einklang mit dem neuen Rechtsrahmen ist es von wesentlicher Bedeutung, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung dieser Verordnung zu erleichtern. Daher ist es notwendig, die Rolle und die spezifischen Pflichten der relevanten Akteure entlang dieser Wertschöpfungskette, wie z. B. Importeure und Händler, die zur Entwicklung von KI-Systemen beitragen können, zu klären. In bestimmten Situationen könnten diese Marktteilnehmer in mehr als einer Rolle gleichzeitig tätig sein und sollten daher alle mit diesen Rollen verbundenen Verpflichtungen kumulativ erfüllen. So könnte ein Marktteilnehmer beispielsweise gleichzeitig als Händler und Importeur tätig sein.
Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf
Artikel 22: Bevollmächtigte Vertreter von Anbietern von KI-Systemen mit hohem Risikopotenzial
Artikel 23: Pflichten der Importeure
Artikel 24: Pflichten des Händlers
Artikel 25: Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette