Erwägungsgrund 167
Um eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit der zuständigen Behörden auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten alle an der Anwendung dieser Verordnung beteiligten Parteien die Vertraulichkeit von Informationen und Daten, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten haben, im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem nationalen Recht wahren. Sie sollten ihre Aufgaben und Tätigkeiten so ausführen, dass insbesondere Rechte des geistigen Eigentums, vertrauliche Geschäftsinformationen und Geschäftsgeheimnisse, die wirksame Durchführung dieser Verordnung, öffentliche und nationale Sicherheitsinteressen, die Integrität von Straf- und Verwaltungsverfahren und die Integrität von Verschlusssachen geschützt werden.