Erwägungsgrund 150
Um die Beteiligung der Interessengruppen an der Umsetzung und Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte ein Beratungsgremium eingerichtet werden, das den Ausschuss und die Kommission berät und ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Um eine vielfältige und ausgewogene Vertretung der Interessengruppen zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Interessen und innerhalb der Kategorie der kommerziellen Interessen in Bezug auf KMU und andere Unternehmen zu gewährleisten, sollte das Beratungsgremium unter anderem die Industrie, Start-ups, KMU, Hochschulen, die Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, sowie die Agentur für Grundrechte, die ENISA, das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) umfassen.